Staatliche Angelkarte
Um in Ungarn angeln zu können müssen Ausländer
- ähnlich wie die ungarischen Staatsbürger
- über eine staatliche Angelkarte kann meistens
- wenn auch nicht in jedem Falle - an gleicher Stelle
gekauft werden. wo die Gebietskarte.
Ausländische Staatsbürger müssen beim
Kauf der staatliche Angelkarte ihren Reisepaß
(oder Personalausweis) vorzeigen. Die staatliche Angelkarte
gilt für das ganze Kalenderjahr. Die staatliche
Angelkarte wird für Ausländer auch in englischer
Sprache hergestellt, aber bekommt man gerade vorort
eine in ungarischer Sprache, ist sie auch gültig.
Gebietskarte
Besitzt man eine staatliche Angelkarte, kann man vom
Verwalter des Gewässers bzw. vom Kartenverkäufer
vorort die Gebietskarte besorgen , die meistens für
einen Tag, mehrere Tage, eine Woche oder für
ein ganzes Jahr gilt. Die Gebietskarte gibt das Recht
am ausgewählten Wasser zu angeln. Auf der Karte
stehen: der Preis, die Gültigkeitsfrist, das
Gewässer, die Personaldaten des Anglers und meistens
jene einzelnen Reglungen, die eventuell von den allgemeinen
Vorschriften abweichen.
Ein ausländischer Staatsbürger kann die
staatliche Angelkarte und die Gebietskarten in erster
Linie in den Büros der Angelorganisationen, in
Anglergeschäften, und nicht selten an den kleineren
Gewässern direkt vorort kaufen.
IN der Hauptstadt, in Budapest sind die Karten an
einigen Stellen auch zu bekommen. Da können wir
die Kundendienstbüros eines großen Vereins
empfehlen:
Nagybudapesti Horgászog Egyesülete
(Angelverein von Großbudapest-Budapest), 5.
Bezirk, Váci u 46. oder Budapest 11. Bezirk,
Lágymányosi u. 14.
Öffnungszeiten: von Montag bis Freitag 09 - 17
Uhr (Mittagspause zwischen 13-13.30 Uhr), Samstag
09 - 13 Uhr.

Vorschriften:
Zwei wichtige Hinweise: der erwachsene Angler darf
zugleich mit zwei Angelruten, der jugendliche Angler
(bis zum 18. Lebensjahr) in von Anglern benutzten
Gewässern nur mit einer Rute, in Gewässern
anderer Art allgemein mit zwei Ruten angeln. Das Kind
(bis zum 14. Lebensjahr) darf überall nur mit
einer Angelrute angeln. Außer der Zahl der Ruten
darf zwecks Fangen von Köderfischen noch 1 St.
Köderfisch-Senke benutzt werden, das nicht größer
sein darf als 1m².
Man soll auf die gesetzlich vorgschriebenen Schonzeiten
der einzelnen Fischarten besonders achten. An den
kleineren Gewässern können sogar in der
Zeit der Fischbesetzungen auch örtliche Schonzeiten
vorkommen.
der Fang von einzelnen Fischarten wird mit Mindestmaßen
eingeschränkt. Die Maße eines Fisches wird
von der Nasenspitze bis zu Beginn der Schwanzflosse
gemessen, also nicht die gesamte Körperlänge
sondern die Stammlänge.
Die mengenmäßigen
Einschränkungen sind wie folgt:
Erwachsene dürfen von den schon aufgezählten,
durch Maßeinschränkungen geschützten
Fischsarten täglich insgesamt 5 Stück fangen,
davon 3 Stück von einer Atr. Ausnahme bildet
der Woganzander, von dem 3 kg pro Tag gefangen werden
darf. Von den, durch die Maßeinschränkungen
nicht betroffenen Arten (soclhe sind: die Weißfische,
Karausche, Zwegwels usw.) darf man täglich höchstens
insgesamt 10 kg fangen. Wenn aus diesen Sorten die
Beute 10 kg noch nicht erreicht hat, darf man das
letzte große Exemplar auch dann behalten, wenn
damit die Obergrenze überschritten wird. Der
Jugendliche darf von den mit Maßeinschränkung
geschützten Arten je 2 Stück pro Tag fangen,
insgesamt aber 3 Stück, und von den anderen Sorten:
wie oben angegeben.
Außer den großen
Gewässern, können an einzelnen anderen Gewässern
strengere Einschränkungen gültig sein, wie
dies oben beschrieben wurde, deshalb ist es ratsam
und notwendig, sich vorher informieren zu lassen.
