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Ungarisches Tourismusamt
 

Einreisebestimmungen

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Zollinformationen
Einreisebestimmungen für Haustiere

Reisen in Europa

www.oeamtc.at

Reisepass

Für die Einreise nach Ungarn benötigen die Staatsbürger der meisten Länder nur einen gültigen Reisepass, der nicht länger als 5 Jahre abgelaufen ist. Für Staatsangehörige der Länder Österreich, Belgien, Zypern, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Holland, Kroatien, Polen, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Bundesrepublik Deutschland, Italien, Portugal, Spanien, Slowakische Republik, Tschechische Republik, Schweiz und Slowenien wird für die Einreise nur ein Personalausweis benötigt.

Mitreisende Kinder müssen über einen Pass oder Personalausweis verfügen, oder aber im Pass der Eltern registriert sein.

Sollte das Reisedokument verloren gehen, so muss unverzüglich das zuständige Konsulat bzw. die Botschaft - je nach Staatsangehörigkeit - informiert werden. Auskunft über Adressen, Telefonnummern und Öffnungszeiten der in Ungarn akkreditierten diplomatischen Vertretungen erteilt die Informationszentrale von TOURINFORM (Tel: +36-1 438-8080).

Visum

Staatsbürger visumpflichtiger Länder – siehe: www.kum.hu - können ein Visum in der Konsularabteilung der Ungarischen Botschaft im Herkunftsland beantragen.

Botschaft der Republik Ungarn – Konsularabteilung
1010 Wien, Schenkenstr 4
Tel: 01 53780 300
Parteienverkehr: Mo.-Fr. 8.30 Uhr - 11.00 Uhr

Grenzübergangsstellen

Durchgehend geöffnete, internationale Straßengrenzübergangsstellen und Straßengrenzübergangsstellen mit beschränkten Öffnungszeiten: www.vam.hu

Informationen im Zusammenhang mit dem Grenzverkehr unter der Telefonnummer Budapest (36-1) 456-7101.

Zollinformationen

Informationen über die aufgrund der aktuellen Rechtsnormen festgelegten Zollvorschriften finden Sie auf der offiziellen Homepage der Ungarischen Zoll- und Finanzwache: www.vam.hu

Homepage und E-Mail der Ungarischen Zoll- und Finanzwache: www.vam.hu
www.vaminfo.hu
vam.info@mail.vpop.hu

Einreise für Haustiere

Alle Haustiere (Hunde, Katzen, alla Kleintiere) können nach Ungarn grundsätzlich eingeführt werden. Folgende Bedingungen bleiben bis 1. Oktober 2004 in Kraft:

  • Bedingungen für Hunde, Katzen, Frettchen (seit 1. Oktober 2004): Ein Heimtierausweis (pet pasport) muss bei der Reise nach Ungarn für sie mitgeführt werden, der von einem amtlichen Tierarzt ausgestellt ist und aus dem hervorgeht, dass eine gültige Tollwutimpfung des betreffenden Tieres, ggf. eine gültige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut vorgenommen wurde (Verordnung (EG) Nr. 998/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Mai 2003).

  • Bedingungen für andere Kleintiere: Die Vorlage eines internationalen Impfausweises, der auch die in der Bundesrepublik Deutschland nötigen Impfungen ( gegen Tollwut, Staupe usw. ) enthält. Die Tollwutimpfung muss mindestens 30 Tage und höchstens ein Jahr vor der Einreise erfolgen. Eine Bescheinigung des Amtstierarztes, wonach das untersuchte Tier keine ansteckenden Krankheiten hat und im Umkreis von 30 bis 40 km in den letzten vier Monaten keine Tollwutfälle aufgetreten sind. Diese Bescheinigung muss für alle Tiere - also auch für Vögel - vorgelegt werden und darf nicht älter sein als acht Tage.

  • So genannte gefährliche Hunde oder "Kampfhunde" dürfen nach Ungarn nicht eingeführt werden. Zu den gefährlichen Hunderassen gehören in Ungarn: Bullterrier, Amerikanischer Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullmastif, Tosa-Inu, Argentinischer Dogge, Bordeaux-Dogge, Fila Brasiliero, Pitbull und Bandog, sowie Mischlinge jeglicher Art der aufgeführten Rassen.

  • Dobermann und Rottweiler zählen nicht zu den gefährlichen Hunderassen, auch deren Mischung nicht. Zu beachten ist es dabei, dass diese auch nicht für den Kampf ausgebildet sein dürfen!

  • Hunde müssen in Ungarn auf öffentlich zugänglichen Plätzen an der Leine geführt werden, auf öffentlichen Verkehrsmitteln muss auch ein Maulkorb mitgeführt werden.

  • Für Hunde wird eine Tierhalte-Haftpflichtversicherung dringend empfohlen.

  • Bitte beachten Sie, dass das örtliche Gesundheitsamt das Baden von Hunden im Plattensee und im Velence-See nicht erlaubt, Hunde dürfen nur auf Freistrandbäder mitgenommen werden, wenn es dort nicht ausdrücklich verboten wurde.

Informationen
Verordnung (EG) Nr. 998/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Mai 2003 über die Veterinärbedingungen für die Verbringung von Heimtieren zu anderen als Handelszwecken und zur Änderung der Richtlinie 92/65/EWG des Rates. (PDF)

Verbringung von Heimtieren (Hunden, Katzen und Frettchen)
Tiergesundheit und Tierschutz.

 

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