| Einreisebestimmungen |
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| Reisen in Europa
www.oeamtc.at
Reisepass
Für die Einreise nach Ungarn benötigen die
Staatsbürger der meisten Länder nur einen
gültigen Reisepass, der nicht länger als 5 Jahre abgelaufen ist. Für Staatsangehörige
der Länder Österreich, Belgien, Zypern, Estland,
Finnland, Frankreich, Griechenland, Holland, Kroatien,
Polen, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Bundesrepublik
Deutschland, Italien, Portugal, Spanien, Slowakische
Republik, Tschechische Republik, Schweiz und Slowenien
wird für die Einreise nur ein Personalausweis benötigt.
Mitreisende Kinder müssen
über einen Pass oder Personalausweis verfügen,
oder aber im Pass der Eltern registriert sein.
Sollte das Reisedokument verloren
gehen, so muss unverzüglich das zuständige
Konsulat bzw. die Botschaft - je nach Staatsangehörigkeit
- informiert werden. Auskunft über Adressen, Telefonnummern
und Öffnungszeiten der in Ungarn akkreditierten
diplomatischen Vertretungen erteilt die Informationszentrale
von TOURINFORM (Tel: +36-1 438-8080).
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Visum
Staatsbürger visumpflichtiger Länder – siehe: www.kum.hu - können ein Visum in der Konsularabteilung der Ungarischen Botschaft im Herkunftsland beantragen.
Botschaft der Republik Ungarn – Konsularabteilung
1010 Wien, Schenkenstr 4
Tel: 01 53780 300
Parteienverkehr: Mo.-Fr. 8.30 Uhr - 11.00 Uhr

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Grenzübergangsstellen
Durchgehend
geöffnete, internationale Straßengrenzübergangsstellen
und Straßengrenzübergangsstellen mit beschränkten
Öffnungszeiten: www.vam.hu
Informationen im Zusammenhang
mit dem Grenzverkehr unter der Telefonnummer Budapest
(36-1) 456-7101.

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| Zollinformationen
Informationen über die aufgrund
der aktuellen Rechtsnormen festgelegten Zollvorschriften
finden Sie auf der offiziellen Homepage der Ungarischen
Zoll- und Finanzwache: www.vam.hu
Homepage und E-Mail der Ungarischen Zoll- und Finanzwache:
www.vam.hu
www.vaminfo.hu
vam.info@mail.vpop.hu

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Einreise
für Haustiere
Alle Haustiere (Hunde, Katzen, alla Kleintiere) können
nach Ungarn grundsätzlich eingeführt werden.
Folgende Bedingungen bleiben bis 1. Oktober 2004 in
Kraft:
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Bedingungen für Hunde, Katzen, Frettchen
(seit 1. Oktober 2004): Ein Heimtierausweis
(pet pasport) muss bei der Reise nach Ungarn für
sie mitgeführt werden, der von einem amtlichen
Tierarzt ausgestellt ist und aus dem hervorgeht,
dass eine gültige Tollwutimpfung des betreffenden
Tieres, ggf. eine gültige Auffrischungsimpfung
gegen Tollwut vorgenommen wurde (Verordnung (EG)
Nr. 998/2003 des Europäischen Parlaments und
des Rates vom 26. Mai 2003).
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Bedingungen für andere Kleintiere: Die Vorlage
eines internationalen Impfausweises, der auch die
in der Bundesrepublik Deutschland nötigen
Impfungen ( gegen Tollwut, Staupe usw. ) enthält.
Die Tollwutimpfung muss mindestens 30 Tage und
höchstens ein Jahr vor der Einreise erfolgen.
Eine Bescheinigung des Amtstierarztes, wonach das
untersuchte Tier keine ansteckenden Krankheiten
hat und im Umkreis von 30 bis 40 km in den letzten
vier Monaten keine Tollwutfälle aufgetreten
sind. Diese Bescheinigung muss für alle Tiere
- also auch für Vögel - vorgelegt werden
und darf nicht älter sein als acht Tage.
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So genannte gefährliche Hunde oder "Kampfhunde" dürfen
nach Ungarn nicht eingeführt werden. Zu den
gefährlichen Hunderassen gehören in Ungarn:
Bullterrier, Amerikanischer Staffordshire Terrier,
Staffordshire Bullterrier, Bullmastif, Tosa-Inu,
Argentinischer Dogge, Bordeaux-Dogge, Fila Brasiliero,
Pitbull und Bandog, sowie Mischlinge jeglicher
Art der aufgeführten Rassen.
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Dobermann und Rottweiler zählen nicht zu
den gefährlichen Hunderassen, auch deren Mischung
nicht. Zu beachten ist es dabei, dass diese auch
nicht für den Kampf ausgebildet sein dürfen!
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Hunde müssen in Ungarn auf öffentlich
zugänglichen Plätzen an der Leine geführt
werden, auf öffentlichen Verkehrsmitteln
muss auch ein Maulkorb mitgeführt
werden.
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Für Hunde wird eine Tierhalte-Haftpflichtversicherung dringend empfohlen.
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Bitte beachten Sie, dass das örtliche Gesundheitsamt
das Baden von Hunden im Plattensee und im Velence-See
nicht erlaubt, Hunde dürfen nur auf Freistrandbäder
mitgenommen werden, wenn es dort nicht ausdrücklich
verboten wurde.
Informationen
Verordnung
(EG) Nr. 998/2003 des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 26. Mai 2003 über
die Veterinärbedingungen für die Verbringung
von Heimtieren zu anderen als Handelszwecken und zur Änderung
der Richtlinie 92/65/EWG des Rates. (PDF)
Verbringung von Heimtieren (Hunden, Katzen und Frettchen)
Tiergesundheit und Tierschutz.

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