Jagd
Weltrekord-Trophäen, traditionelle Gastfreundschaft mit großen Traditionen, weltberühmte Gastronomie und Weinkultur, unberührte Natur, auf hohem Niveau stehende Wildwirtschaft, kombinierbare Jagdtouren, ein reich gefächertes Programmangebot auch für Begleitpersonen, in jeder Saison unvergessliche Erlebnisse bietende Jagden – das sind die Vorzüge, die von Jahr zu Jahr mehr ausländische Jäger veranlassen, Ungarn zu besuchen.
Die Jagd als Form der aktiven Erholung wird auch bei den Ungarn selbst immer populärer, bieten doch die praktisch im ganzen Land zu findenden Jagdgebiete mit ihrer Arten- und Wildwirtschaft sowohl für Anfänger als auch für erfahrene Jäger hervorragende Möglichkeiten.
Jagdbare Wildarten
Der beste Bestand des ungekrönten Königs der ungarischen Wälder - des sowohl in Europa als auch im Nahen Osten seit Urzeiten heimischen Rothirsches – ist in Mitteleuropa und vor allem in Ungarn zu finden. Zur Erhaltung der Qualität der Rothirschpopulation trägt nicht nur der vorhandene optimale Lebensraum bei, sondern auch die bewusste Wildwirtschaft. Die berühmteste Rothirschpopulation können die Komitate Zala, Somogy und Baranya aufweisen. Hier findet der Rothirsch im Unterholz die Ruhe und Deckung, die er braucht, dazu dichte Eichenwälder, Auenwälder und lichte Wälder, so dass der Anteil der medaillengekrönten Trophäen – je nach Abschussquote – im Jahresdurchschnitt 30-35 % beträgt.Den wichtigsten Lebensraum des in Eurasien weit verbreiteten Rehs stellen an Felder und Wiesen angrenzende Waldränder mit dichtem Unterholz, vielen Sträuchern und seltenem Baubestand dar. Die Trophäen der hier erlegten Rehe gehören zu den Weltbesten. Die Rehböcke mit der besten Qualität werden entlang der Flüsse Theiss und Körös in den Komitaten Szolnok und Békés zur Strecke gebracht.
Der Damhirsch liebt vor allem ebene oder leicht hügelige Landschaften und Laubwaldflecken, die sich mit kleinen landwirtschaftlich genutzten Gebieten abwechseln. Die berühmteste Dampopulation ist die von Gyulaj - hier sind schon serienweise Weltrekorde erzielt worden. Das Bockgeweih wird jedes Jahr abgeworfen, wegen seiner besonderen Schaufelform ist es eine der beliebtesten Jagdtrophäen.
Das Mufflon ist von den Inseln Korsika und Sardinien nach Ungarn gebracht und angesiedelt worden. Es liebt Laub- und Nadelwälder und kommt in den Gebirgen im Nordosten des Landes in großer Zahl vor. Zur Mufflonjagd braucht man aufgrund des gebirgigen Geländes Ausdauer,aber ihr Lohn könnte ein Bockshorn – eine so genannte Schnecke - sein. Das den Kopf des Bocks zierende Horn wächst ständig nach und kann eine Länge von bis zu 100 cm und einen Umfang von bis zu 24 cm erreichen.
Das in unseren Wäldern am häufigsten vorkommende Stangenwild ist das Wildschwein, das sich gern in Laubwäldern mit dichtem Unterholz, feuchtem Boden und zahlreichen Sümpfen aufhält. Die Vorsicht des Tieres, sein scharfes Gehör und sein guter Geruchssinn sowie seine Intelligenz machen die Wildschweinjagd zu seinem überaus aufregenden Erlebnis.
Die häufig ergebnislose, jedoch außerordentlich aufregende Schnepfenjagd (Umzug) ist in Europa nur an wenigen Orten möglich, eben deshalb erfreut sich die Jagd auf die in Ungarn als Zugvögel lebenden Schnepfenhähne mit ihrem gedrungenen Körperbau und dem langen Schnabel während des Brautfluges großer Beliebtheit.
Die Balkantaube und die Ringeltaube sind überall in Ungarn zu finden. Die auf Sonnenblumenfeldern beziehungsweise abgeernteten Getreidefeldern veranstaltete Jagd ist für jeden Jäger eine ausgezeichnete sommerliche Schießübung.
Dank seiner zahlreichen Wasserlebensräume und seiner reichen Fauna gilt Ungarn auch als Paradies für die Jagd auf Wasserwild.
Auch bei den mit Hunden auf die Jagd gehenden Jägern ist die Jagd auf verschiedene Arten von Enten, auf Wildgänse, Blässgänse und Saatgänse (Umzug) sehr beliebt.
Auch bei den mit Hunden auf die Jagd gehenden Jägern ist die Jagd auf verschiedene Arten von Enten, auf Wildgänse, Blässgänse und Saatgänse (Umzug) sehr beliebt.
Hinsichtlich der auf eine Flächeneinheit bezogenen Zahl der Fasane und der Jagdbeute pro Jäger nimmt Ungarn den ersten Platz in der Welt ein. Dies ist auch der künstlichen Auffüllung des Bestandes zu verdanken. Die Jagd auf den Fasan, der sich gern in Auwäldern und Gebüschen aufhält, kann gut mit der Jagd auf Rebhühner und vor allem mit der Hasenjagd kombiniert werden, die unter den Kleinwildjagden am anstrengsten ist die grösste Geschicklichkeit erfordert.
Jagsaison
In Ungarn sind während der Jagdsaison folgende Tierarten jagdbar: der Edelhirsch oder auch Rothirsch genannt, der Damhirsch, die Gemse, der Muflon, das Wildschwein, der Sikahirsch, der Japanischer Sikahirsch, der Dybowski-Sika. Von den Kleinwildarten: der Feld- und das Waldkaninchen, der Bandiltis, der Marder, der Baummarder, der Dachs, der Fuchs, der Goldwolf, die Bisamratte, der Steinmarder, der Waschbär, der Fasan, das Rebhuhn, die Wachtel, die Saatgans, die Blässgans, die Zwerggans, die Stock- und Knackente, die Krickente, die Tafelente, die Schellente, die Blässhuhn, die Waldschnepfe, die Turteltaube, die Wildtaube, die Ringeltaube, der Habicht, die Saatkrähe, die Nebelkrähe, die Elster, der Häher, die Gelbfußmöwe, die Scharbe oder Kormoran und der Star.
Der Edelhirsch
Der Schussreifer Hirsch: 1. September – 31. Oktober
Der ausgemusterter Bulle: 1. September – 31. Januar
Die Hille: 1. September – 31. Januar
Das Kalb: 1. September – 28. Februar
Der Schussreifer Hirsch: 1. September – 31. Oktober
Der ausgemusterter Bulle: 1. September – 31. Januar
Die Hille: 1. September – 31. Januar
Das Kalb: 1. September – 28. Februar
Die Gemse
Der Rehbock: 15. April – 30. September
Das Rehkitz: 1. Oktober – 31 Januar
Der Rehbock: 15. April – 30. September
Das Rehkitz: 1. Oktober – 31 Januar
Der Damhirsch
Der Schussreifer Hirsch: 1. Oktober – 31. Dezember
Der ausgemusterter Bulle: 1. Oktober – 31. Dezember
Die Hille: 1. Oktober – 31. Januar
Das Kalb: 1. Oktober – 28. Februar
Der Schussreifer Hirsch: 1. Oktober – 31. Dezember
Der ausgemusterter Bulle: 1. Oktober – 31. Dezember
Die Hille: 1. Oktober – 31. Januar
Das Kalb: 1. Oktober – 28. Februar
Der Muflon
Der Muflon, die Jungtiere: 1. September – 31. Januar
Der Muflon, die Jungtiere: 1. September – 31. Januar
Das Wildschwein
Der Eber, die Frischlinge, die Ferkel: 1. Januar – 31. Dezember
Die Wildsau: 1. Juli – 31. Januar
Der Eber, die Frischlinge, die Ferkel: 1. Januar – 31. Dezember
Die Wildsau: 1. Juli – 31. Januar
Der Fasan: 1. Oktober – 31. Januar
Das Gabelhuhn: 1. Oktober – 30. November
Die Turteltaube: 1. August – 15. Februar
Die Ringeltaube: 1. August – 31. Dezember
Die Wildente: 15. August – 31. Januar
Die Saatgans: 1. Oktober – 31. Dezember
Das Blässhuhn: 15. August – 31 Januar
Der Feldhase: 1. Oktober – 3. Dezember
Das Wildkaninchen: 1. Januar – 31. Dezember
Der Fuchs: 1. Januar-31. Dezember
Die Waldschnepfe: 1. März – 10. April
Das Wildkaninchen, der Fuchs, die Bisamratte, der Marder, der Goldwolf, der Waschbär: 1. Januar - 31. Dezember
Der Iltis, der Marder, der Baummarder: 1. September-15. Februar; der Steinmarder: 1. Juli – 15. Oktober
Der Habicht: 1. Juli – 14. Oktober
Der Star: 1. August – 15. November
Die Saat- und die Nebelkrähe, die Elster, der Blauhäher, die Eisscharbe und die Gelbfußmöwe: 1. Januar- 31. Dezember
Gesetze, Bestimmungen
Laut den für ausländische Staatsbürger geltenden Bestimmungen der ungarischen Jagdordnung und anderer Vorschriften können Personen an der Jagd teilnehmen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, über einen in ihrem Heimatland ausgestellten Waffenschein sowie über eine durch die ungarische Behörde ausgestellte Jagdgenehmigung verfügen.
Voraussetzung für den Erwerb der Jagdgenehmigung ist ein gültiger Jagdvertrag oder eine Einladung als Gastjäger, ferner eine gültige Waffeneinfuhrgenehmigung (auch im Falle von Pfeil und Bogen), ein gültiger Waffenschein sowie eine gültige Jagd-Haftpflichtversicherung.
Der Jagdvertrag ist nur in Schriftform gültig und kann von ausländischen Staatsbürgern mit einem Jagdvermittlungsbüro abgeschlossen werden. Ausländische Staatsbürger müssen an der ungarischen Grenze ihr auf der Grundlage des Jagdvertrages ausgestelltes Einladungsschreiben vorzeigen, dass das Jagdveranstaltungsbüro ausstellt und dem ausländischen Vertragspartner im Voraus zusendet. Nach der Vorlage dieses auf den Namen des Gastes ausgestellten Einladungsschreibens, des an dessen Wohnort ausgestellten Waffenscheins und des Reisepasses sowie der Entrichtung der Gebühr stellt das Zollamt die Genehmigung für die Einfuhr und Ausfuhr der Waffe aus. Diese ist 90 Tage lang gültig, während dieser Zeit kann die Waffe im Land verbleiben. Die Genehmigung ist während der gesamten Dauer des Aufenthaltes in Ungarn aufzubewahren und beim Verlassen des Landes an der Grenze abzugeben. Damit wird die Ausfuhr der Waffe aus dem Land bescheinigt. Wenn die Genehmigung nicht vorliegt, leitet die Zollbehörde eine Untersuchung ein.
Die wichtigsten der für alle Jäger geltenden Bestimmungen sind:
In Ungarn darf nur mit Waffen von mindestens 45 cm gejagt werden. Auf Großwild darf mit Waffen geschossen werden, die eine Geschwindigkeit von mindestens 2500 Joule haben und über eine geschlossene Büchse verfügen, auf Rehe schon mit Waffen, deren Geschwindigkeit 1000 Joule beträgt. Die Einhaltung der vorgeschriebenen Waffenpatronenarten und Kugeldurchmesser ist obligatorisch. Bei halbautomatischen (selbst ladenden) Schrotwaffen dürfen nur drei Geschosse geladen werden. Schrotwaffen dürfen nur für Kleinwild verwendet werden, eine Ausnahme bilden jedoch Wildschweine. Die Verwendung von Pfeil und Bogen ist für das Erlegen von Rothirschen, Damhirschen, Mufflons, Rehen und Wildschweinen gestattet.
In Ungarn darf nur mit Waffen von mindestens 45 cm gejagt werden. Auf Großwild darf mit Waffen geschossen werden, die eine Geschwindigkeit von mindestens 2500 Joule haben und über eine geschlossene Büchse verfügen, auf Rehe schon mit Waffen, deren Geschwindigkeit 1000 Joule beträgt. Die Einhaltung der vorgeschriebenen Waffenpatronenarten und Kugeldurchmesser ist obligatorisch. Bei halbautomatischen (selbst ladenden) Schrotwaffen dürfen nur drei Geschosse geladen werden. Schrotwaffen dürfen nur für Kleinwild verwendet werden, eine Ausnahme bilden jedoch Wildschweine. Die Verwendung von Pfeil und Bogen ist für das Erlegen von Rothirschen, Damhirschen, Mufflons, Rehen und Wildschweinen gestattet.
Verboten sind: die Jagd mit selbsttätigen (automatischen) beziehungsweise selbst ladenden (halbautomatischen) Kugelschusswaffen, der Einbau von Schalldämpfern in die Waffe, die Benutzung elektronischer, optischer Geräte in der Nacht, das Anlocken des Wildes mit elektroakustischen Geräten, die Verwendung lebender Köder als Geruchsmaterial, die Verwendung von Scheinwerfern (eine Ausnahme bildet die nächtliche Jagd auf Wildschweine oder Füchse als Schutzmaßnahme gegen Wildschaden) sowie der Einsatz vergifteter oder mit Sprengköpfen versehener Pfeile Bei der Einzeljagd können Gespanne oder Pferdewagen benutzt werden, die Jagd ist vom Anstand, vom Boot aus beziehungsweise auf der Pirsch möglich, während die Gruppenjagd in Form von Suchjagd auf Kleinwild (Buschieren) und Treibjagd auf Großwild sowie Hetzjagd möglich ist. Fliegendes Wild kann in der Luft, Hasen dürfen im Lauf geschossen werden. Auf sich bewegendes Großwild (mit Ausnahme von Wildschweinen) darf nicht geschossen werden, angeschossenes Großwild darf jedoch auch im Lauf erlegt werden. Im Falle der Jagd mit Pfeilen kann auch auf sich nicht bewegende Hasen gezielt werden. Verboten ist die Jagd mit Motor betriebenen Wasserfahrzeugen oder unter Nutzung ausgehobener Gruben (mit Ausnahme von Wasserwild), ferner die Treibjagd auf Rot- und Damhirsche, Rehe und Mufflons.
Ausländische Staatsbürger dürfen nur in Begleitung eines Berufsjägers oder des Oberjägers jagen. Die Gäste sind verpflichtet, während der Dauer der Jagd die Weisungen des begleitenden Jägers zu befolgen, und dürfen nur solche Wildarten abschießen, die in ihrer Genehmigung angeführt sind. Bei der Jagd auf Kleinwild und bei der Großwildjagd in Gruppen können sich die Gäste auch allein auf dem Anstand befinden. In diesem Fall sind sie zu einer noch strikteren Einhaltung der Weisungen verpflichtet. Da die meisten Probleme bei der Einzeljagd auf Kleinwild (darunter vor allem bei der Jagd auf Wasserwild) entstehen, ist den Gastjägern zu empfehlen, sich besonders aufmerksam mit den nicht jagdbaren Arten vertraut zu machen, um Fehlabschüsse (und damit die Verletzung der ungarischen Jagd- und Umweltschutzgesetze) zu vermeiden.
Zur Identifizierung des erlegten Großwildes werden in Ungarn Chrotalien verwendet, deren Anbringung – unmittelbar nach der Erlegung – Aufgabe des Jagdleiters ist. An der Grenze können die Chrotalien durch den Zollbeamten geprüft werden – ihre laufende Nummer muss mit der in der Abschussliste und bei der Trophäenbewertung eingetragenen Nummer übereinstimmen.
Die innerhalb von 30 Tagen obligatorische und mit der Zahlung der Beurteilungsgebühr verbundene Trophäenbewertung ist bei Geweihen von Rothirschböcken, Damhirschböcken und Rehböcken sowie Hauern von Mufflons und Wildschweinen (über 16 cm) erforderlich. Vor der Beurteilung (mit Ausnahme von Wildschweinhauern) bohrt die Jagdbehörde in den Stamm der rechten Rosenstocks zur Bestätigung der erfolgten Beurteilung ein Loch und stellt nach der Beurteilung eine Bescheinigung über deren Ergebnis aus. Diese wird auch in den Jagdausweis sowie in die individuelle Abschussliste des Jägers eingetragen.
Die für die Ausfuhr erforderliche Genehmigung wird in die Jagdgenehmigung eingetragen Über die Trophäen des vorschriftsmäßig erlegten Wildes stellt die Behörde dem Jäger – wenn das Punktlimit der Medaille erreicht wird – eine Urkunde aus und übergibt ihm eine Medaille.
Sollte eine Trophäe zum Staatsschatz erklärt werden, so erhält der Jäger eine Fotografie und hat außerdem Anspruch auf eine Entschädigung, deren Höhe in der Rechtsnorm festgelegt ist. Solche Trophäen dürfen nur mit einer speziellen Genehmigung des Ministeriums aus dem Land ausgeführt werden. Das die Jagd veranstaltende Büro ist verpflichtet, die für die Ausfuhr der Trophäe beziehungsweise des erlegten Wildes erforderlichen Exportpapiere auszustellen. Mit Rücksicht auf die für die Ausfuhr von Wildfellen in die Mitgliedsländer der EU geltenden strengen Vorschriften ist es zweckmäßig, sich gründlich zu informieren.
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