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Einreisebestimmungen

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Reisepass
Für die Einreise nach Ungarn benötigen österreichische Staatsbürger nur einen gültigen Personalausweis oder einen Reisepass, der nicht länger als 5 Jahre abgelaufen ist.
Für Staatsangehörige der Länder Österreich, Belgien, Zypern, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Holland, Kroatien, Polen, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Bundesrepublik Deutschland, Italien, Portugal, Spanien, Slowakische Republik, Tschechische Republik, Schweiz und Slowenien wird für die Einreise nur ein Personalausweis benötigt.
Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen
Sollte das Reisedokument verloren gehen, so muss unverzüglich das zuständige Konsulat bzw. die Botschaft – je nach Staatsangehörigkeit – informiert werden. Auskunft über Adressen, Telefonnummern und Öffnungszeiten der in Ungarn akkreditierten diplomatischen Vertretungen erteilt die Informationszentrale von TOURINFORM (Tel: +36-1 438-8080).
Visum
Staatsbürger visumpflichtiger Länder können ein Visum in der Konsularabteilung der Ungarischen Botschaft im Herkunftsland beantragen.
Weitere Visuminformationen
Botschaft der Republik Ungarn – Konsularabteilung
1010 Wien, Schenkenstraße 4
Tel: +43 1 53780 300
Parteienverkehr: Mo.-Fr. 8.30 Uhr - 11.00 Uhr
Grenzübergangsstellen
Durchgehend geöffnete, internationale Straßengrenzübergangsstellen und Straßengrenzübergangsstellen mit beschränkten Öffnungszeiten: www.vam.hu
Zollinformationen
Informationen über die aufgrund der aktuellen Rechtsnormen festgelegten Zollvorschriften finden Sie auf der offiziellen Homepage der Ungarischen Zoll- und Finanzwache: www.vam.hu. E-Mail: vam.info@mail.vpop.hu.
Einreise für Haustiere
Alle Haustiere (Hunde, Katzen, alla Kleintiere) können nach Ungarn grundsätzlich eingeführt werden.
  • Bedingungen für Hunde, Katzen, Frettchen (seit 1. Oktober 2004): Ein Heimtierausweis (pet passport) muss bei der Reise nach Ungarn für sie mitgeführt werden, der von einem amtlichen Tierarzt ausgestellt ist und aus dem hervorgeht, dass eine gültige Tollwutimpfung des betreffenden Tieres, ggf. eine gültige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut vorgenommen wurde (Verordnung (EG) Nr. 998/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Mai 2003).
  • Bedingungen für andere Kleintiere: Die Vorlage eines internationalen Impfausweises, der auch die in der Bundesrepublik Deutschland nötigen Impfungen ( gegen Tollwut, Staupe usw. ) enthält. Die Tollwutimpfung muss mindestens 30 Tage und höchstens ein Jahr vor der Einreise erfolgen. Eine Bescheinigung des Amtstierarztes, wonach das untersuchte Tier keine ansteckenden Krankheiten hat und im Umkreis von 30 bis 40 km in den letzten vier Monaten keine Tollwutfälle aufgetreten sind. Diese Bescheinigung muss für alle Tiere - also auch für Vögel - vorgelegt werden und darf nicht älter sein als acht Tage.
  • So genannte gefährliche Hunde oder "Kampfhunde" dürfen nach Ungarn nicht eingeführt werden. Zu den gefährlichen Hunderassen gehören in Ungarn: Bullterrier, Amerikanischer Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullmastif, Tosa-Inu, Argentinischer Dogge, Bordeaux-Dogge, Fila Brasiliero, Pitbull und Bandog, sowie Mischlinge jeglicher Art der aufgeführten Rassen.
  • Dobermann und Rottweiler zählen nicht zu den gefährlichen Hunderassen, auch deren Mischung nicht. Zu beachten ist es dabei, dass diese auch nicht für den Kampf ausgebildet sein dürfen!
  • Hunde müssen in Ungarn auf öffentlich zugänglichen Plätzen an der Leine geführt werden, auf öffentlichen Verkehrsmitteln muss auch ein Maulkorb mitgeführt werden.
  • Für Hunde wird eine Tierhalte-Haftpflichtversicherung dringend empfohlen.
  • Bitte beachten Sie, dass das örtliche Gesundheitsamt das Baden von Hunden im Plattensee und im Velence-See nicht erlaubt, Hunde dürfen nur auf Freistrandbäder mitgenommen werden, wenn es dort nicht ausdrücklich verboten wurde.
Informationen

Verbringung von Heimtieren (Hunden, Katzen und Frettchen)
Tiergesundheit und Tierschutz.